Rechtsprechung
VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 45 Abs 2 S 1 WaffG, § 5 Abs 2 Nr 1a WaffG, § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG, § 46 Abs 1a BZRG, § 47 Abs 3 BZRG
Widerruf der Erlaubnis nach dem Waffengesetz - Zuverlässigkeit bei strafgerichtlichen Verurteilungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89
Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …
Auszug aus VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15
Auch liegen die die strafgerichtliche Verurteilung begründenden Taten nicht derart lange zurück, dass allein aufgrund der seither vergangenen Zeit die Regelvermutung widerlegt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 56/89, juris, Rn. 18). - BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Auszug aus VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15
Schließlich hat nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, GewArch 1992, 314; VGH München, Beschluss vom 9. November 2005 - 19 Cs 05.2394, juris) die Waffenbehörde bzw. das Gericht bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines strafrechtlich verurteilten Erlaubnisinhabers die Würdigung des Strafgerichts grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen, weil das Gesetz allein auf die Tatsache der strafgerichtlichen Verurteilung abstellt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07
Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher …
Auszug aus VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15
Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in jenem strafrechtlich relevanten Verhalten zum Ausdruck kommt (OVG Münster, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 20 A 1881/07, juris; BVerwG, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).
- OVG Hamburg, 06.02.2007 - 3 Bf 32/07
Erteilung eines sog. kleinen Waffenscheines; Streitwerthöhe
Auszug aus VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15
Dabei wurden je 5.000,- Euro für die beiden waffenrechtlichen Erlaubnisse (bezgl. des Kleinen Waffenscheins: OVG Hamburg, GewArch 2007, 205) und 1.500,- Euro für die Munitionserwerbsberechtigung in Ansatz gebracht. - VG Bayreuth, 09.12.2014 - B 1 K 14.297
Widerruf von Waffenbesitzkarten
Auszug aus VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15
Vielmehr handelt es sich um typische Fälle vorsätzlicher Verstöße gegen strafbewehrte Vorschriften von einigem Gewicht (vgl. VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 9. Dezember 2014 - B 1 K 14.297, juris). - VGH Bayern, 13.10.2005 - 19 CS 05.2394
Auszug aus VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15
Schließlich hat nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, GewArch 1992, 314; VGH München, Beschluss vom 9. November 2005 - 19 Cs 05.2394, juris) die Waffenbehörde bzw. das Gericht bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines strafrechtlich verurteilten Erlaubnisinhabers die Würdigung des Strafgerichts grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen, weil das Gesetz allein auf die Tatsache der strafgerichtlichen Verurteilung abstellt.